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Covid-19 Hygienekonzept
der ungewöhnlichen Eislaufschule

Allgemeines

Das folgende Konzept ermöglicht einen Eissport-Trainingsbetrieb im Freizeitbereich unter Pandemiebedingungen. Den Sicherheits- & Hygieneregeln liegen die aktuellen Auflagen und Regelungen der Senatsverwaltung sowie den einzelnen Bezirken zugrunde (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung). Das Konzept wurde im September 2020 aufgestellt und wird laufend an die geltenden Regeln angepasst. Die Mitarbeiter der Eislaufschule sind im Konzept geschult und kontrollieren die Einhaltung in angemessenem Umfang; die Einhaltung der im Konzept dargelegten Pflichten liegt aufgrund der praktischen Durchführbarkeit bei den Teilnehmern wie Begleitpersonen.

Diese Pflichten sind u.a.:

  • Einhaltung eines Abstandsgebotes (Mindestabstand von 1,5 m)
  • Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung in den dafür vorgesehenen Bereichen
  • Einhaltung der Teilnehmerhöchstzahl
  • Einhaltung der Ausschlusskriterien für den Aufenthalt und das Training im Eisstadion
  • Einhaltung der für das Stadion festgelegten Sicherheits- und Hygieneregeln

Ausschlusskriterien für den Aufenthalt & das Training im Eisstadion

  1. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen ohne Unbedenklichkeitsnachweis durch die Gesundheitsbehörden.
  2. Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere ohne Unbedenklichkeitsnachweis durch die Gesundheitsbehörden.
  3. Sollten Teilnehmer während der Veranstaltung Symptome entwickeln, haben diese umgehend den Veranstaltungsort zu verlassen.
  4. Gegenüber Personen, die trotz erneuter Aufforderung die Infektionsschutzregeln nicht einhalten, kann in Absprache mit der Stadionleitung, vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
  5. Der Ausschluss gilt für die Teilnehmer der Eislaufschule wie auch Begleitpersonen und Zuschauer.

Sicherheits- und Hygieneregeln

  1. Die Teilnehmer und Begleitpersonen sind vorab in geeigneter Weise schriftlich über Ausschlusskriterien vom Training zu informieren.
  2. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Eisstadion für alle Personen Pflicht. Zusätzlich muss auf einen Mindestabstand von 1.5 Meter zu anderen Personen geachtet werden.
  3. Auf der Eisbahn, bei der Einhaltung von mindestens 1,5m Abstand, kann auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
  4. Die Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen müssen beachtet werden.
  5. Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden. Auf eine sorgfältige Desinfektion & Hygiene ist zu achten. Das Betreten der Toiletten wird durch die Coronaregeln des Eisstadions bestimmt.
  6. Jeder Teilnehmer/Begleiter muss im Rahmen der Anwesenheitsdokumentation (Vor- und Familienname, Telefonnummer, Anschrift oder Mailadresse, Anwesenheitszeit und ggf. Kursnummer) erfasst werden. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Anwesenheitsdokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind.
  7. Beim Betreten und/oder Verlassen der Sportanlage sind Warteschlangen zu vermeiden; siehe Zugangs- und Ausgangskonzept des Eisstadions.
  8. Es muss gewährleistet sein, dass die maximale Anzahl an Personen im Eisstadion zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.

Trainingsbetrieb

  1. Die Gruppengröße orientiert sich an den aktuellen Vorgaben der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung sowie den Zahlen des jeweiligen Eisstadions.
  2. Die Kurszusammensetzung wird im Rahmen der Anwesenheitsdokumentation dokumentiert.
  3. Vor und nach dem Training ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Auf der Eisbahn, bei der Einhaltung von mindestens 1,5m Abstand, kann auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.
  4. Nach Kursende verlassen die Teilnehmer und Begleitpersonen möglichst zügig das Stadiongelände.

Lüftungskonzept des Umkleidebereichs

  1. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in den Innenräumen des Stadions Pflicht.
  2. Umkleidekabinen dürfen nur unter Einhaltung des Mindestabstandes genutzt werden; es gilt zusätzlich das Konzept des Stadions.
  3. Handdesinfektion muss gewährleistet sein.
  4. Umkleideräume regelmäßig lüften: alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten sind zu nutzen.
  5. Der Aufenthalt von Begleitpersonen ist während des Trainings in den Kabinen nicht erlaubt.
  6. Es muss gewährleistet sein, dass die maximale Anzahl an Personen zu keinem Zeitpunkt überschritten wird. Die Anzahl der Nutzer in den Umkleidekabinen wird durch das Stadion festgelegt.

Stand: Oktober 2021